Wartung kommt nicht von Abwarten.

Warten Sie also nicht ab, bis ihre Anlage ausfällt.

Die Landläufig bezeichnete „Wartung“ kommt wie z.B. die Sternwarte von Beobachten.

Zitat Wikipedia*: Als Wartung werden gemäß DIN 31051 (Stand 2003) Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates der Betrachtungseinheit verstanden. Sie wird während der Nutzung eines Objekts angewandt.

Nun weiter unten steht dann noch …. Kategorie: Instandhaltung

Hier kommen wir der Sache schon näher.

Hierbei werden die Anlagenteile nach Norm bzw. Herstellerangaben überprüft und gemessen, und dabei viele Werte aufgezeichnet.

Tritt eine Verschlechterung der Werte unterhalb der Toleranzgrenze auf können gezielt Teile getauscht werden um die Anlage wieder in den Sollzustand zu versetzen (Instandsetzung) und einen Ausfall zu Verhindern.

Leider kündigen sich nicht alle Bauteile durch Verschlechterung ihrer werte an und fallen plötzlich aus.

Wir halten hierfür viele Ersatzteile in unserem Lager in Kolbermoor vor.
Dennoch könne wir nicht jedes der vielen Tausend Ersatzteile vorhalten.

Hierfür gibt es eine Lieferzusage unserer diversen Lieferanten, die sich damit verpflichten die notwendigen Ersatzteile in den Normativ gesteckten grenzen zu liefern.

Auch die Regelmäßigen Schulungen sind Pflicht und Normativ festgelegt.

Sodass wir auf ein vielseitig und gut Ausgebildetes Team der Servicetechniker zurückgreifen können.

 

Auszug aus der BayBO Art. 3 Abs 1:
Bei der Anordnung, Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Anlagen sind die Belange der Baukultur, insbesondere die anerkannten Regeln der Baukunst, so zu berücksichtigen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.
2. Anlagen müssen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die Anforderungen des Satzes 1 während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein.

Oder anders gesagt: Sie haben eine Anlage die immer funktionieren muss!

Ob es nun eine Auflage im Bereich des Baurechts ist oder ihr eigenes Sicherheitsbedürfnis.

Sie haben eine Anlage die Unternehmenskritisch (Server) ist und wollen sie z.B. mittels Brand-„frühst“-Erkennung. Überwachen?

Wir bieten Faire Instandhaltungsverträge in diversen Bereichen wie:

 

  • Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN-14675 >Hier< geht’s zu unserer unverbindlichen Schritt-für-Schritt Wartungsanfrage.
  • Sprachalarmierungsanlagen (SAA) nach DIN-14675
  • Elektroakustische Notfallsysteme (ELA)
  • Brandwarnanlagen (BWA) nach DIN-0826
  • Heim-Rauchwarnmelder (RWM) nach DIN-14676
  • Rauch und Wärmeabzugsanlagen (RWA) nach DIN-18232
  • Feststellanlagen (FSA) nach DIN-14677
  • Lichtrufanlagen nach DIN-0834
  • Geräteprüfung nach DGUV V3 (E-Check)
  • Prüfung von Verteilern mittels Wärmebildkamera
  • Elektrische Prüfung von Ersatzenergieversorgungsanlagen (Batterie/Generatoren)

 

Profitieren Sie von einer Verlängerung der Gewährleistung und einem Vertragskundennachlass auf verbrauchte Bauteile bei der Instandsetzung, ausgenommen Verbrauchsmaterial.

 

*Zitat-Verweis: Seite „Wartung“. In: Wikipedia Bearbeitungsstand: 2. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wartung&oldid=186183719

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